Im Mai 2005 explodiert im Steinbruch eines Wiesbadener Zementherstellers eine 50-Kilo-Fliegerbombe. Das Mahlwerk im Brecherhäuschen hat den Zünder erwischt. Der Arbeiter und gelernte Schlosser Jens-Holger Stein steht kaum drei Meter entfernt.
Er spürt den Staubpilz und die Hitze. Der Werksarzt diagnostiziert Prellungen, Stauchungen und Schürfwunden und schickt Jens-Holger Stein nach Hause, nicht ins Krankenhaus. arbeit3arbeit6Zwei Wochen später steht Jens-Holger Stein wieder im Steinbruch. Zwei Monate nach dem Unfall wird er betriebsbedingt gekündigt.
Bis heute leidet Jens-Holger Stein an einem Explosionstrauma, Kontrollzwängen und Panikattacken. Seit drei Jahren klagt er zusätzlich über starke, krampfartige Schmerzen in der Brust. Ärzte entdecken einen Metallsplitter in seiner Leber.
Eine Operation ist risikoreich, denn der Splitter ist mittlerweile verkapselt.
Jens Holger Stein fordert von seiner Berufsgenossenschaft, dass der Metallsplitter als Folge der Bombenexplosion anerkannt wird. Mögliche medizinische Eingriffe sowie Spätfolgen wären somit abgesichert. Auch würde sich seine kleine Rente erhöhen. Eine wirtschaftliche Erleichterung, denn auch Steins Frau ist schwer krank.
Die Berufsgenossenschaft verlangt Beweise, dass dieser Splitter von der Bombenexplosion herrührt. Da Stein keinen anderen Unfall erlebt hat und auch nicht im Krieg war, kann der Splitter nur von der Explosion herrühren. Stein ist verzweifelt und wendet sich in seiner Not an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Mit Erfolg!
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